Rechtsprechung
   BFH, 05.08.2005 - VIII B 5/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,16933
BFH, 05.08.2005 - VIII B 5/05 (https://dejure.org/2005,16933)
BFH, Entscheidung vom 05.08.2005 - VIII B 5/05 (https://dejure.org/2005,16933)
BFH, Entscheidung vom 05. August 2005 - VIII B 5/05 (https://dejure.org/2005,16933)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,16933) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 22.05.1990 - VIII R 120/86

    Keine Betriebsverpachtung, wenn wesentliche Betriebsgrundlagen Verpächter und

    Auszug aus BFH, 05.08.2005 - VIII B 5/05
    Die Rüge, die Vorinstanz weiche mit dieser Beurteilung von den Grundsätzen des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 22. Mai 1990 VIII R 120/86 (BFHE 160, 558, BStBl II 1990, 780) ab, ist nicht geeignet, die Zulassung der Revision zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 FGO zu begründen.

    Hieran fehlt es bereits deshalb, weil der erkennende Senat mit Urteil in BFHE 160, 558, BStBl II 1990, 780 lediglich bezogen auf den Fall des gemeinschaftlichen Eigentums (Miteigentums) von Verpächter und Pächter an dem zur Nutzung überlassenen Gegenstand entschieden hat, dass die Verpachtung eines Teils der wesentlichen Betriebsgrundlage nicht der Verpachtung der Betriebsgrundlage selbst gleichgestellt werden könne; er hat hierbei die Frage danach, ob die Verpachtung eines zur Erbmasse gehörenden Gegenstands durch die Erbengemeinschaft an einen der Miterben steuerrechtlich anzukennen sei, ausdrücklich offen gelassen.

  • BFH, 28.11.1991 - IV R 58/91

    Verpächterwahlrecht in der Land- und Forstwirtschaft bei Erbengemeinschaft

    Auszug aus BFH, 05.08.2005 - VIII B 5/05
    Hinzu kommt, dass die Vorinstanz bezüglich dieser --vorliegend entscheidungserheblichen-- Fragestellung auf das BFH-Urteil vom 28. November 1991 IV R 58/91 (BFHE 167, 19, BStBl II 1992, 521) verwiesen hat, nach dem selbst die unentgeltliche Überlassung des der Erbengemeinschaft gehörenden Betriebs an einen der Miterben nicht mit der Annahme eines Betriebsaufgabetatbestands verbunden ist.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht